Winterdienst

Arbeiter schaufelt schnee weg

Im Winter befreien wir Ihre Gehwege und Zugänge zum Haus. Denn das sieht nicht nur hübsch aus. In Deutschland ist das auch gesetzlich geregelt:

„In den Satzungen der Kommunen ist meist eine Räum- und Streupflicht vom frühen Morgen bis zum späten Abend vorgesehen. Geräumt werden muss laut Mieterbund in der Regel von 7:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 oder 9:00 Uhr. In Ausnahmefällen kann aber auch eine Räumung außerhalb dieser Zeiten notwendig sein.
Die Gehwege vor dem Haus müssen mindestens anderthalb Meter breit geräumt und gestreut werden, damit zwei Menschen aneinander vorbei passen. Geräumte Zugänge zum Hauseingang, zu den Mülltonnen oder den Garagen sollten mindestens einen halben Meter breit sein. Zum Streuen sollte etwa Sand benutzt werden, um die Flächen abzustumpfen. Streusalz ist in vielen Orten verboten oder nur bei extremer Glätte erlaubt.“ Quelle: ZDF

Bei Verstößen gegen die Räum- und Streupflicht drohen hohe Schadensersatzforderungen. Abgesehen davon drohen schwere Schäden wenn Schnee nicht rechtzeitig geräumt wird, etwa an Dächern. Haben Sie gewusst, das Schnee bis zu 500 kg pro Kubikmeter wiegen kann?

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